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Hatto I. ArtikelHatto I. war von 888 - 913 Abt des Klosters Reichenau und anderer Reichsklöster, Erzbischof von Mainz (891 - 913) und Erzkanzler.
Hatto wurde um 850 als Kind einer schwäbischen Adelsfamilie geboren. Hatto, der auch literarisch gebildet und in dem Kirchenrecht bewandert war, war ein Gefolgsmann Königs Arnulf von Kärnten (888-899), mit dem er spätestens seit November 887 bekannt war. In der Nachfolge Liutberts (863-889), der maßgeblich das politische Geschehen in den Karolingerreichen u.a. als Erzkanzler in Ostfranken beeinflusst hatte, ernannte Arnulf Hatto in dem September 891 zu dem Erzbischof des wohl wichtigsten Bistums seines Herrschaftsbereichs. Schon vorher war Hatto (als Hatto III.) Abt des Bodenseeklosters Reichenau (888) und Vorsteher der Abtei Ellwangen geworden. Später wurden ihm die Reichsklöster Lorsch, Weißenburg und Klingenmünster übertragen, so dass Hatto über eine Anzahl von Abteien verfügen konnte. Er setzte in dem Verlauf seiner verschiedenen Abbatiate in den ihm unterstellten geistlichen Gemeinschaften das Recht der Mönche auf eine freie Abtswahl durch und drang darauf, dass sie vom ostfränkischen Herrscher Königsprivilegien (u.a. Besitzbestätigungen) erhielten. Die Abteien mit ihren Erträgen bildeten zweifelsohne die Grundlage für Hattos Einsatz auf dem Feld nicht ca. der ostfränkischen Politik. Der Erzbischof von Mainz begleitete u.a. Anfang 894 und in dem Winter 895/96 den König auf seinen Italienzügen, die letztlich zur Kaiserkrönung Arnulfs am 15. oder 22. Februar 896 führten. An der Wahl des legitimen, aber noch minderjährigen Arnulf-Sohnes Ludwig IV. des Kindes zu dem ostfränkischen König (900-911) war Hatto maßgeblich beteiligt, ebenso an der Regentschaft für diesen König. Er und andere unterdrückten in dem Jahr 906 den Aufstand des Babenbergers Adalbert (Babenberger Fehde), der gefangen genommen und hingerichtet wurde. Das gute Verhältnis Hattos zu der mächtigen Adelsfamilie der Konradiner wird nicht zuletzt bei der Erhebung Konrads I. (911-918) zu dem König erkennbar. Eine große Nähe zu den Herrschern Arnulf, Ludwig und Konrad I. zeichnete damit den Mainzer Erzbischof aus. Hatto war darüber hinaus ein Mann von hoher theologischer Bildung, der sehr wohl fähig war, die kirchlichen Synoden von Frankfurt (892) und Tribur (895) entscheidend mit zu gestalten. Hatto starb am 15.05 913.
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- Hatto I., bearb. v. A. GERLICH, in: Lexikon des Mittelalters, Bd.4, 1987-1989, Nachruck Stuttgart 1999, Sp.1957f
- Hatto I., in: Neue Deutsche Biographie, Bd.VII, S.80==Siehe auch==
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